Die Kirchen im Recht der Europäischen Union
Wären der Vertrag über die Europäische Union oder der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft eine Europäische Verfassung, so wäre dies - abgesehen von der Erklärung zum Amsterdamer Vertrag - eine Verfassung ohne die Kirchen und ohne Regelungen über das Verhältnis zwischen ihnen und der so verfass...
Autor principal: | |
---|---|
Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Alemán |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado: |
Duncker u. Humblot
1999
|
En: |
Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
Año: 1999, Páginas: 29-47 |
(Cadenas de) Palabra clave estándar: | B
Europäische Union
/ Estado
/ Iglesia
|
Clasificaciones IxTheo: | KAG Reforma S Derecho eclesiástico XA Derecho |
Otras palabras clave: | B
Derecho europeo
B Europa B Europäische Gemeinschaft B Europäische Union B Iglesia B Staat-Kirche-Verhältnis |
Sumario: | Wären der Vertrag über die Europäische Union oder der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft eine Europäische Verfassung, so wäre dies - abgesehen von der Erklärung zum Amsterdamer Vertrag - eine Verfassung ohne die Kirchen und ohne Regelungen über das Verhältnis zwischen ihnen und der so verfassten Hoheitsgewalt, den Mitgliedsstaaten und Unionsbürgern. Zur Überwindung des staatskirchenrechtlichen Negativbefundes ist der Amsterdamer Schlussakte die Erklärung Nr. 11 beigefügt worden: "Die Europäische Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht. Die Europäische Union achtet den Status von weltanschaulichen Gemeinschaften in gleicher Weise". Der vorliegende Aufsatz klärt die Fragen (1), welchen juristischen Wert diese "Erklärung" hat und (2) in welchem Verhältnis der Inhalt der Erklärung zu Art. 6, früher Artikel F des Unionsvertrages, steht, dessen "Rückendeckung" ihr Gewicht deutlich steigerte |
---|---|
ISBN: | 3428098145 |
Obras secundarias: | In: Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
|