Erbstreit der Ordensschwestern Wolber: ein Beitrag zum Beweis Der Zweck heiligt die Mittel oder die Frage: kann und darf der Staat ohne sofortige Remedur die flotte Vermögensanhäufung der toten Hand wege einer zufälligen Lücke in der Gesetzgebung sich noch weiter gefallen lassen?

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Gies, August (VerfasserIn)
Medienart: Druck Buch
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berncastel-Cues Selbstverl. [1905]
In:Jahr: 1905
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