Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt: [Anmerkung zu BAG (7. Senat ), Beschluss vom 30.04.2014 - 7 ABR 30/12 (2. Instanz: LAG München)]

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Reichold, Hermann 1955- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2015
In: Arbeitsrechtliche Praxis
Jahr: 2015
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland, Bundesarbeitsgericht / Rechtsprechung / Kirchliches Arbeitsrecht / Arbeitsgerichtsverfahren / Rechtsweg / Staat / Kirche
Online Zugang: Volltext (Verlag)