Die Überalterung in rechtlich selbständigen Nonnenklöstern gemäß c. 615 CIC und die Aufsichtspflicht des Bischofs
Bei Schließung, Zusammenlegung oder Verlegung eines autonomen Nonnenkonvents aus Gründen der Überalterung dürfen nicht allein Pragmatik und Praktikabilität im Vordergrund stehen. Vielmehr muss dem Ordensrecht entsprochen und der umfassende Sinn des Ordenslebens gefördert und geschützt werden. Konkre...
1. VerfasserIn: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Ludgerus-Verlag
2007
|
In: |
Kirchenrecht und Theologie im Leben der Kirche
Jahr: 2007, Seiten: 189-197 |
normierte Schlagwort(-folgen): | B
Alternde Bevölkerung
/ Frauenkloster
/ Autonomie
/ Selbstverwaltung
/ Kirchengewalt
/ Bischof
/ Katholische Kirche, Verfasserschaft1, Codex iuris canonici (1983). 615
|
IxTheo Notationen: | KCA Orden; Mönchtum NBP Sakramentenlehre; Sakramente RB Kirchliches Amt; Gemeinde SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Alter
B Frauenorden B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 586 B Bischof B Aufsichtspflicht B Altersversorgung B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 615 B Ordensrecht B Kloster B Aufsicht |
Zusammenfassung: | Bei Schließung, Zusammenlegung oder Verlegung eines autonomen Nonnenkonvents aus Gründen der Überalterung dürfen nicht allein Pragmatik und Praktikabilität im Vordergrund stehen. Vielmehr muss dem Ordensrecht entsprochen und der umfassende Sinn des Ordenslebens gefördert und geschützt werden. Konkret bedeutet es, dass als Administratiorin möglichst eine Abtissin oder Priorin der gleichen Föderation oder Konföderation eingesetzt wird und das Pflegeheim entweder einem Ordenshaus angeschlossen oder aber - soweit eben möglich - in kirchlicher Trägerschaft ist |
---|---|
ISBN: | 3874972631 |
Enthält: | In: Althaus, Rüdiger, 1961 -, Kirchenrecht und Theologie im Leben der Kirche
|