Der Kirchenaustritt aus der Sicht von Staat, Kirche und Individuum

Die Autorin fasst ihre Überlegungen wie folgt zusammen: 1. Die Glaubensfreiheit stellt die Grundlage für den Kirchenaustritt dar, sowohl für den Austretenden als auch für die betroffene Konfession. 2. Materiell-rechtlich ist der Kirchenaustritt eine Willenserklärung, verfahrensrechtlich ein Verwaltu...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Roca Fernández, María José (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
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Publicado: Schöningh 1990
En: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Año: 1990, Volumen: 159, Número: 2, Páginas: 427-447
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Desvinculación de la Iglesia
Descripción
Sumario:Die Autorin fasst ihre Überlegungen wie folgt zusammen: 1. Die Glaubensfreiheit stellt die Grundlage für den Kirchenaustritt dar, sowohl für den Austretenden als auch für die betroffene Konfession. 2. Materiell-rechtlich ist der Kirchenaustritt eine Willenserklärung, verfahrensrechtlich ein Verwaltungsakt. 3. Der Einheit der Kirchengliedschaft muss zugestimmt werden, es gibt nicht eine weltliche und eine kirchliche Zugehörigkeit zur Kirche. Der Austritt stellt die Beendigung aller Rechte und Pflichten dar, die sich aus der Zugehörigkeit ergeben, aber nicht die der Zugehörigkeit selbst. Diese bleibt außerhalb des Machtbereiches von Individuum und Staat. 4. In beiden Rechtsordnungen kann der Akt des Kirchenaustritts unterschiedliche Auswirkungen haben. Den kirchlichen Behörden obliegt es, jeden einzelnen Fall nach den Kriterien des Kirchenrechts zu beurteilen. 5. Der Austretende unterliegt den Bestimmungen bezüglich Austrittsfähigkeit (z. B. Alter) und inhaltlicher Einsichtsfähigkeit.
ISSN:0003-9160
Obras secundarias:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht