Der Rechtscharakter der kirchlichen Rechtsordnung: Überlegungen zur These vom analogen Wesen des Kirchenrechts

Das Kirchenrecht ist nicht analoges, sondern eigengeprägtes, eigengeartetes Recht, ein Recht "sui generis" - das heißt zugleich, dass es als eine von vielen möglichen Verwirklichungsformen von Recht anzusehen ist

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Archiv für katholisches Kirchenrecht
1. VerfasserIn: Müller, Ludger 1952-2020 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 1990
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1990, Band: 159, Heft: 1, Seiten: 3-18
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsphilosophie
B Kirchenrecht
B Rechtstheorie
B Grundlegung des Kirchenrechts
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Kirchenrecht ist nicht analoges, sondern eigengeprägtes, eigengeartetes Recht, ein Recht "sui generis" - das heißt zugleich, dass es als eine von vielen möglichen Verwirklichungsformen von Recht anzusehen ist
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht