RT Article T1 Erlaß des Bistums Limburg vom 23. September 1991 zur Gemeindeleitung in Kooperation JF Archiv für katholisches Kirchenrecht VO 160 IS 2 SP 532 OP 535 LA German PB Schöningh YR 1991 UL https://www.ixtheo.de/Record/1637955928 AB Es handelt sich um drei verschiedene Muster für kooperative Gemeindeleitungen. Diese werden zur Anwendung freigegeben und empfohlen (1. Seelsorge bei gemeindeübergreifender Wahrnehmung der Dienste durch Pfarrer und hauptamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden im Gesamtgebiet; 2. Seelsorge bei differenzierter Wahrnehmung der Dienste durch Pfarrer und Bezugsperson in verschiedenen Kirchengemeinden; 3. Leitung der Seelsorge in einer Kirchengemeinde durch einen Priester gemäß can. 517 § 2 CIC in Zusammenarbeit mit einer Bezugsperson) K1 Katholische Kirche : Diözese Limburg K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 517, §2 K1 Gemeindeleitung K1 Partikularrecht K1 Norm