RT Article T1 Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1992 (1 BvR 517/91) zum Unterhaltsanspruch gegenüber einem Orden JF Archiv für katholisches Kirchenrecht VO 161 IS 1 SP 198 OP 200 LA German PB Schöningh YR 1992 UL https://www.ixtheo.de/Record/1638248567 AB Aus Art. 6 I, II GG läßt sich keine Verpflichtung staatlicher Organe ableiten, dem Kind eines ohne Vergütungsanspruch arbeitenden Ordensangehörigen die Möglichkeit einzuräumen, auch den Orden für seinen Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Die Auffassung, auch die unentgeltlichen Dienstleistungen eines Ordensangehörigen seien keine anfechtbaren Rechtshandlungen im Sinne des Anfechtungsgesetzes, verstößt nicht gegen Art. 3 I GG K1 Unterhalt K1 Unterhaltspflicht K1 Orden K1 Ordensleute K1 Rechtsprechung