Ausführungsbestimmungen des Erzbistums Bamberg vom 13. Juli 1993 zur Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Diakons mit Zivilberuf

Die Ordnung trifft Regelungen bezüglich der Zulassungsbedingungen, der Bewerbungen, der theologischen Ausbildung, der Abschnitte der Ausbildung und Zulassung zur Diakonenweihe, des Einsatzes der Diakone und ihrer Weiterbildung. Die Ordnung tritt für 4 Jahre in Kraft

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Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 1993
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1993, Band: 162, Heft: 2, Seiten: 522-526
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Diakon
B Bamberg
B Norm
B Partikularrecht
B Ständiger Diakon
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Ordnung trifft Regelungen bezüglich der Zulassungsbedingungen, der Bewerbungen, der theologischen Ausbildung, der Abschnitte der Ausbildung und Zulassung zur Diakonenweihe, des Einsatzes der Diakone und ihrer Weiterbildung. Die Ordnung tritt für 4 Jahre in Kraft
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht