RT Article T1 Denkmalschutz und Denkmalpflege in der neuen kirchlichen Rechtsordnung JF Theologie und Glaube VO 73 IS 4 SP 351 OP 367 A1 Schulz, Winfried 1938-1995 LA German PB Aschendorff YR 1983 UL https://www.ixtheo.de/Record/1641908246 AB Der Autor beginnt seine Ausführungen mit verfassungsrechtlichen Ansätzen zur Thematik und den landesverfassungsrechtlichen Verankerungen des Denkmalschutzes. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass NRW als letztes Bundesland ein DenkmalSchG erlassen hat. An diese Ausführungen schließen sich Untersuchungen zum CIC/1917 an, wobei hier darauf verwiesen wird, dass der CIC/1917 keine Legaldefinition des Denkmalbegriffs bietet und auch die Normen nicht im Kontext eines kirchlichen Denkmalschutzes stehen. Darauf erfolgen Ausführungen zum nachkonziliaren Recht. Hier werden die einschlägigen Dokumente benannt und kommentiert. In einem dritten Schritt erfolgen die Ausführungen zur Thematik im CIC/1983. Dabei wird auch in diesem Zusammenhang auf die verfassungsrechtlichen Schwerpunkte des GG eingegangen K1 Katholische Kirche : Codex Iuris Canonici : 1917 K1 Katholische Kirche : Codex Iuris Canonici : 1983 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 491 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 535 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 562 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1283 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1284 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1292 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1377 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1522 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1530, §1 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1532 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 6 K1 Kirchenrecht K1 Denkmalschutz