RT Article T1 Papal resignation JF The jurist VO 38 IS 1/2 SP 118 OP 131 A1 Granfield, Patrick -2014 LA English PB School of Canon Law, The Catholic University of America YR 1978 UL https://www.ixtheo.de/Record/1643027344 AB Geschrieben im unmittelbaren Kontext des hohen Alters Pauls VI. untersucht der Artikel die 10 historischen Präzedenzfälle von Papstabdankungen, um zu dem Schluss zu kommen, dass allein Cölestin V. wirklich abgedankt hat. Diese Abdankung bewirkte eine theologische Debatte in der Zeit seines Nachfolgers Bonifaz'VIII., die zu dem Schluss kam, dass es für einen Papst möglich ist, zum Nutzen der Kirche abzudanken, auch wenn dies nur selten vorkommt. Den can. 221 CIC/1917 (=can. 332.2 CIC/1983) kommentierend, meint der Verfasser, dass der Codex die Möglichkeit einer Papstabdankung als selbstverständlich betrachtet. Der Canon behauptet das Recht des Papstes, unabhängig von der Erlaubnis oder Annahme durch eine andere Person abdanken zu können, wobei es ein freier und ungezwungener Akt sein muss, der hinreichend der Kirche kundgemacht werden muss K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 332, §2 K1 Papst K1 Rücktritt K1 Amtsverzicht