Die Versetzung von Pfarrern, insbesondere "mangels gedeihlichen Wirkens"

Tilnig untersucht in seinem Beitrag das Recht der Pfarrerversetzung in den evangelischen Landeskirchen, das zum Teil erhebliche negative Konsequenzen für einen Pfarrer mit sich bringen kann. Trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit eines Pfarrers stellt der Autor fest, dass eine Tendenz vorliegt,...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Tiling, Peter von 1934-2021 (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: Mohr Siebeck 1998
En: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Año: 1998, Volumen: 43, Número: 1, Páginas: 55-70
(Cadenas de) Palabra clave estándar:B Alemania / Pastor / Iglesia evangélica / Trasferencia (Derecho eclesiástico)
Clasificaciones IxTheo:KBB Región germanoparlante
KDD Iglesia evangélica 
RB Ministerio eclesiástico
SD Derecho eclesiástico ; Iglesia evangélica
Otras palabras clave:B Trasferencia Derecho eclesiástico
B Pastor
B Iglesia evangélica
Descripción
Sumario:Tilnig untersucht in seinem Beitrag das Recht der Pfarrerversetzung in den evangelischen Landeskirchen, das zum Teil erhebliche negative Konsequenzen für einen Pfarrer mit sich bringen kann. Trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit eines Pfarrers stellt der Autor fest, dass eine Tendenz vorliegt, die vom Recht vorgegebenen Versetzungstatbestände auszudehnen. Besonders geht der Autor auf die Versetzung "mangels gedeihlichen Wirkens" ein. Gegegn diesen unbestimmten Rechtsbegriff erhebt der Autor grundsätzlich keine Bedenken. Die Möglichkeit aber, einen Pfarrer aufgrund dieser Tatsache nicht nur auf eine andere Pfarrstelle zu versetzen, sonder u. U. in den Ruhestand oder in einen dauernden Wartezustand, hält der Autor für sehr problematisch. Eine kritische Grenze werde hier überschritten, da eine Abschiebung in den Ruhestand wider Willen vor Erreichen des Ruhestandsalters eigentlich nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens oder bei Vorliegen von Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorgesehen sei. Für solche Fälle aber müsse es ein ordnungsgemäßes Erhebungsverfahren mit entsprechenden Rechten des Betroffenen geben
ISSN:0044-2690
Obras secundarias:In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht