Die Versetzung von Pfarrern, insbesondere "mangels gedeihlichen Wirkens"
Tilnig untersucht in seinem Beitrag das Recht der Pfarrerversetzung in den evangelischen Landeskirchen, das zum Teil erhebliche negative Konsequenzen für einen Pfarrer mit sich bringen kann. Trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit eines Pfarrers stellt der Autor fest, dass eine Tendenz vorliegt,...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
Mohr Siebeck
1998
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In: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Anno: 1998, Volume: 43, Fascicolo: 1, Pagine: 55-70 |
(sequenze di) soggetti normati: | B
Germania
/ Parroco
/ Chiesa evangelica
/ Trasferimento ad altra sede (Diritto ecclesiastico)
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Notazioni IxTheo: | KBB Area germanofona KDD Chiesa evangelica RB Carica ecclesiastica SD Diritto canonico; Chiesa protestante |
Altre parole chiave: | B
Chiesa evangelica
B Trasferimento ad altra sede Diritto ecclesiastico B Parroco |
Riepilogo: | Tilnig untersucht in seinem Beitrag das Recht der Pfarrerversetzung in den evangelischen Landeskirchen, das zum Teil erhebliche negative Konsequenzen für einen Pfarrer mit sich bringen kann. Trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit eines Pfarrers stellt der Autor fest, dass eine Tendenz vorliegt, die vom Recht vorgegebenen Versetzungstatbestände auszudehnen. Besonders geht der Autor auf die Versetzung "mangels gedeihlichen Wirkens" ein. Gegegn diesen unbestimmten Rechtsbegriff erhebt der Autor grundsätzlich keine Bedenken. Die Möglichkeit aber, einen Pfarrer aufgrund dieser Tatsache nicht nur auf eine andere Pfarrstelle zu versetzen, sonder u. U. in den Ruhestand oder in einen dauernden Wartezustand, hält der Autor für sehr problematisch. Eine kritische Grenze werde hier überschritten, da eine Abschiebung in den Ruhestand wider Willen vor Erreichen des Ruhestandsalters eigentlich nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens oder bei Vorliegen von Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorgesehen sei. Für solche Fälle aber müsse es ein ordnungsgemäßes Erhebungsverfahren mit entsprechenden Rechten des Betroffenen geben |
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ISSN: | 0044-2690 |
Comprende: | In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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