Die Versetzung von Pfarrern, insbesondere "mangels gedeihlichen Wirkens"

Tilnig untersucht in seinem Beitrag das Recht der Pfarrerversetzung in den evangelischen Landeskirchen, das zum Teil erhebliche negative Konsequenzen für einen Pfarrer mit sich bringen kann. Trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit eines Pfarrers stellt der Autor fest, dass eine Tendenz vorliegt,...

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Detalhes bibliográficos
Autor principal: Tiling, Peter von 1934-2021 (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado em: Mohr Siebeck 1998
Em: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Ano: 1998, Volume: 43, Número: 1, Páginas: 55-70
(Cadeias de) Palavra- chave padrão:B Alemanha / Pastor / Igreja evangélica / Transferência (Direito eclesiástico)
Classificações IxTheo:KBB Região germanófona
KDD Igreja evangélica 
RB Ministério eclesiástico
SD Direito eclesiástico ; Igreja evangélica
Outras palavras-chave:B Pastor
B Igreja evangélica
B Transferência Direito eclesiástico
Descrição
Resumo:Tilnig untersucht in seinem Beitrag das Recht der Pfarrerversetzung in den evangelischen Landeskirchen, das zum Teil erhebliche negative Konsequenzen für einen Pfarrer mit sich bringen kann. Trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit eines Pfarrers stellt der Autor fest, dass eine Tendenz vorliegt, die vom Recht vorgegebenen Versetzungstatbestände auszudehnen. Besonders geht der Autor auf die Versetzung "mangels gedeihlichen Wirkens" ein. Gegegn diesen unbestimmten Rechtsbegriff erhebt der Autor grundsätzlich keine Bedenken. Die Möglichkeit aber, einen Pfarrer aufgrund dieser Tatsache nicht nur auf eine andere Pfarrstelle zu versetzen, sonder u. U. in den Ruhestand oder in einen dauernden Wartezustand, hält der Autor für sehr problematisch. Eine kritische Grenze werde hier überschritten, da eine Abschiebung in den Ruhestand wider Willen vor Erreichen des Ruhestandsalters eigentlich nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens oder bei Vorliegen von Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorgesehen sei. Für solche Fälle aber müsse es ein ordnungsgemäßes Erhebungsverfahren mit entsprechenden Rechten des Betroffenen geben
ISSN:0044-2690
Obras secundárias:In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht