Die Rezeption des Codex Iuris Canonici von 1983 in der Bundesrepublik Deutschland. Unter besonderer Berücksichtigung der Voten der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland

Im Jahre 1983 trat ein neues Gesetzbuch für die katholische Kirche in Kraft, das die Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) umsetzt. Für das kirchliche Leben in Deutschland hatte bereits zuvor die so genannte "Würzburger Synode" (1971-1975) wichtige Konkretisierungen dieses...

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Главный автор: Althaus, Rüdiger 1961- (Автор)
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Опубликовано: Paderborn, München, Wien u. a. [publisher not identified] 2000
В:Год: 2000
Серии журналов/журналы:Paderborner Theologische Studien 28
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Восприятие (мотив)
B Каноническое право
B Католическая церковь (мотив) Codex Iuris Canonici 1983
Описание
Итог:Im Jahre 1983 trat ein neues Gesetzbuch für die katholische Kirche in Kraft, das die Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) umsetzt. Für das kirchliche Leben in Deutschland hatte bereits zuvor die so genannte "Würzburger Synode" (1971-1975) wichtige Konkretisierungen dieses Konzils vorgenommen und konkrete Erwartungen an das angekündigte Gesetzbuch (so genannte "Voten") formuliert. Dieses lässt zwar in manchen Bereichen Raum für teilkirchliches Recht - aber in anderen Materien als von der Würzburger Synode erwartet. In Anbetracht der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils lassen sich Gesetzgebung und "Rezeption" des Gesetzes nicht auf die Formel Befehl - Gehorsam reduzieren. Vielmehr sollen kirchliche Autorität und Volk Gottes zusammenwirken durch das Aufnehmen von Anliegen einerseits und das Wirksamwerden-Lassen eines rechtsgültigen Gesetzes andererseits, was mitunter korrigierend wirken kann. Mehr als 60 verschiedene Rechtsmaterien und Vorschriften werden auf ihre Rezeption in Deutschland hin untersucht, wobei Entwicklungslinien und Desiderate aufgezeigt werden. Die Auswahl der Themen berücksichtigt die Voten der Würzburger Synode, die Gesetzgebungskompetenzen der Bischofskonferenz sowie gravierende Änderungen des Rechts. Dabei begegnen auch "Dauerbrenner" in der Diskussion (z. B. wiederverheiratete Geschiedene, Stellung der Frau, Mitverantwortung der Laien, Pastorale Strukturen)