Dekret über das Rahemenstatut für die Priesterräte

Rahmen für die Statuten der Priesterräte; General- und Bischofsvikare sind geborene Mitglieder; Repräsentanz der Domkapitel; Repräsentanz des Presbyteriums; Funktionsperiode in Österreich 5 Jahre; Befugnis des Bischofs über Veröffentlichung der Beschlüsse zu entscheiden.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Katholische Kirche, Österreichische Bischofskonferenz (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Generalsekretariat d. Österr. Bischofskonferenz 1994
In: Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz
Jahr: 1994, Band: 12, Seiten: 2-3
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 496
B Priesterrat
B Österreich
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 494-502
Beschreibung
Zusammenfassung:Rahmen für die Statuten der Priesterräte; General- und Bischofsvikare sind geborene Mitglieder; Repräsentanz der Domkapitel; Repräsentanz des Presbyteriums; Funktionsperiode in Österreich 5 Jahre; Befugnis des Bischofs über Veröffentlichung der Beschlüsse zu entscheiden.
Enthält:Enthalten in: Katholische Kirche. Österreichische Bischofskonferenz, Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz