Urteil vom 25.08.1994 - G U 296/93

Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Sekte, die bei dem Versuch, Fernsehaufnahmen zu verhindern, gefilmt werden, können die Filmaufnahmen und deren Sendung, die auch das Abwehrverhalten der Mitglieder und die Abschottung der Glaubensgemeinschaft als zeitgeschichtliches Ereignis dokumentieren s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kirche & Recht
Körperschaft: Hessen, Oberlandesgericht, Frankfurt am Main (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Religionsgemeinschaft
Beschreibung
Zusammenfassung:Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Sekte, die bei dem Versuch, Fernsehaufnahmen zu verhindern, gefilmt werden, können die Filmaufnahmen und deren Sendung, die auch das Abwehrverhalten der Mitglieder und die Abschottung der Glaubensgemeinschaft als zeitgeschichtliches Ereignis dokumentieren sollen, nicht unter Berufung auf ihr Recht am eigenen Bild und ihr Persönlichkeitsrecht untersagen (vgl. NJW 1995, 876)
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 11
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht