"De religiosis ad episcopatum evectis": Der Ordensbischof im Spiegel der kanonischen Rechtsordnung

Nach einem kurzen Überblick über die Rechtslage nach dem CIC/1917 geht der Autor auf das geltende Kapitel im Ordensrecht des CIC/1983 ein. Im einzelnen geht er folgenden Fragen nach: Geltung der Canones nur für Mitglieder von Religionsinstituten; Ordensleute ohne Bischofsweihe als Vorsteher von Teil...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Haering, Stephan 1959-2020 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Abtei-Verlag 1991
In: In unum congregati
Jahr: 1991, Seiten: 435-457
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 377
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 381, §2
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 705-707
B Ordensrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Nach einem kurzen Überblick über die Rechtslage nach dem CIC/1917 geht der Autor auf das geltende Kapitel im Ordensrecht des CIC/1983 ein. Im einzelnen geht er folgenden Fragen nach: Geltung der Canones nur für Mitglieder von Religionsinstituten; Ordensleute ohne Bischofsweihe als Vorsteher von Teilkirchen; Amtsbestellung eines Bischofs; Mitgliedschaft im Orden; Stimmrecht im Orden; Gehorsamsbindung; vermögensrechtlcieh Aspekte; Wohnsitz; Inkardination. Schließlich zeigt der Autor analoge Regelungen im CCEO auf
ISBN:3980182053
Enthält:Enthalten in: In unum congregati