"De religiosis ad episcopatum evectis": Der Ordensbischof im Spiegel der kanonischen Rechtsordnung
Nach einem kurzen Überblick über die Rechtslage nach dem CIC/1917 geht der Autor auf das geltende Kapitel im Ordensrecht des CIC/1983 ein. Im einzelnen geht er folgenden Fragen nach: Geltung der Canones nur für Mitglieder von Religionsinstituten; Ordensleute ohne Bischofsweihe als Vorsteher von Teil...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
Abtei-Verlag
1991
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In: |
In unum congregati
Jahr: 1991, Seiten: 435-457 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 377
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 381, §2 B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 705-707 B Ordensrecht |
Zusammenfassung: | Nach einem kurzen Überblick über die Rechtslage nach dem CIC/1917 geht der Autor auf das geltende Kapitel im Ordensrecht des CIC/1983 ein. Im einzelnen geht er folgenden Fragen nach: Geltung der Canones nur für Mitglieder von Religionsinstituten; Ordensleute ohne Bischofsweihe als Vorsteher von Teilkirchen; Amtsbestellung eines Bischofs; Mitgliedschaft im Orden; Stimmrecht im Orden; Gehorsamsbindung; vermögensrechtlcieh Aspekte; Wohnsitz; Inkardination. Schließlich zeigt der Autor analoge Regelungen im CCEO auf |
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ISBN: | 3980182053 |
Enthält: | Enthalten in: In unum congregati
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