Ausübung von Diensten
Unter die Grundrechte in der Kirche wird mit diesem Beitrag auch das Recht auf Ausübung von kirchlichen Diensten ohne Unterscheidung in Geschlecht, kirchenrechtlichem Status (Kleriker oder Laie) oder sexueller Orientierung gezählt, und zwar unter der Voraussetzung einer ausreichenden Vorbereitung un...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
Kösel
1990
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In: |
"Alle Katholiken haben das Recht ..."
Jahr: 1990, Seiten: 106-110 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Christgläubige
B Grundrecht B Christfedeles B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1024 B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 225 B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 274, §1 |
Zusammenfassung: | Unter die Grundrechte in der Kirche wird mit diesem Beitrag auch das Recht auf Ausübung von kirchlichen Diensten ohne Unterscheidung in Geschlecht, kirchenrechtlichem Status (Kleriker oder Laie) oder sexueller Orientierung gezählt, und zwar unter der Voraussetzung einer ausreichenden Vorbereitung und des entsprechenden Bedarfs einer Gemeinde sowie bei Zustimmung der Gemeinde |
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ISBN: | 3466361931 |
Enthält: | Enthalten in: "Alle Katholiken haben das Recht ..."
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