Ausübung von Diensten

Unter die Grundrechte in der Kirche wird mit diesem Beitrag auch das Recht auf Ausübung von kirchlichen Diensten ohne Unterscheidung in Geschlecht, kirchenrechtlichem Status (Kleriker oder Laie) oder sexueller Orientierung gezählt, und zwar unter der Voraussetzung einer ausreichenden Vorbereitung un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Burrows, William R. (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Kösel 1990
In: "Alle Katholiken haben das Recht ..."
Jahr: 1990, Seiten: 106-110
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Christgläubige
B Grundrecht
B Christfedeles
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1024
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 225
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 274, §1
Beschreibung
Zusammenfassung:Unter die Grundrechte in der Kirche wird mit diesem Beitrag auch das Recht auf Ausübung von kirchlichen Diensten ohne Unterscheidung in Geschlecht, kirchenrechtlichem Status (Kleriker oder Laie) oder sexueller Orientierung gezählt, und zwar unter der Voraussetzung einer ausreichenden Vorbereitung und des entsprechenden Bedarfs einer Gemeinde sowie bei Zustimmung der Gemeinde
ISBN:3466361931
Enthält:Enthalten in: "Alle Katholiken haben das Recht ..."