RT Article T1 Total simulation, Dublin, 17.07.1985 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 21 SP 2 OP 5 A1 Sheehy, Gerard LA Undetermined YR 1985 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763271706 AB Der Kläger lernte die Beklagte 1963 kennen, als er selbst noch Priester war. 1968 nahmen beide ein gemeinsames Leben auf. Die Beklagte wurde schwanger, und eine Tochter wurde geboren. 1971 reichte der Kläger seine Bitte um Dispens von den evangelischen Räten ein. Im März 1972 heiratete das Paar. Das eheliche Leben gestaltete sich nicht glücklich; beide Partner, besonders aber die Beklagte, tranken Alkohol im Übermaß, später hatte sie mehrere Verhältnisse mit anderen Männern, schließlich auch intime Bekanntschaft mit einer Frau. Im Mai 1980 trennte sich das Paar. Am 22. August 1983 reichte der Kläger seine Klage auf Nichtigkeit der Ehe mit folgender Begründung ein: 1. Unfähigkeit zur Erfüllung der wesentlichen Pflichten der Ehe auf seiten der Beklagten; 2. mangelndes Urteilsvermögen der Beklagten und 3. mangelndes Urteilsvermögen des Klägers selbst. Nach einer Anhörung durch den Anwalt hat dieser um Streichen des ersten Klagegrundes und um Hinzufügen des Klagegrundes der Totalsimulation auf beiden Seiten alternativ zum mangelnden Urteilsvermögen beider Seiten gebeten. Der Gerichtshof hat daraufhin entschieden, zunächst den Klagegrund der Totalsimulation zu behandeln, wenn dieser NEGATIVE entschieden werden sollte, das Verfahren auf den Grund des mangelnden Urteilsvermögens zu lenken K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1101, §2 K1 Ehe K1 Simulation K1 Totalsimulation K1 Rechtsprechung