RT Article T1 Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber Glaubensgemeinschaften im Eilverfahren - Universelles Leben, Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u. a JF Kirche & Recht VO 1 IS 3 SP 63 OP 63 LA German PB Berliner Wissenschafts-Verlag YR 1995 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763273644 AB Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NJW 48 (1995), 1953; NVwZ 14 (1995), 471 NO = [Fach] 985, S. 13 K1 Universelles Leben e.V K1 Sekte K1 Öffentlichkeitsarbeit K1 Rechtsprechung