RT Article T1 Urteil vom 15.06.1995 - BVerwG 3 C 31.93 JF Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht VO 41 SP 101 OP 107 LA German PB Mohr Siebeck YR 1996 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763273792 AB Eine Ausnahme von dem Verbot, warmblütige Tiere ohne Betäubung zu schlachten, kann nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierschG zum Zwecke der Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektiv festgestellt wird, dass zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere verbieten; eine individuelle Glaubensüberzeugung vom Bestehen eines solchen Verbots reicht nicht aus K1 Religionsfreiheit K1 Rechtsprechung