RT Article T1 Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klage eines ausgeschiedenen Ordensmitglieds gegen seinen früheren Orden, Urteil vom 04.10.1995 - 7 B 94. 593 JF Kirche & Recht VO 2 SP 130 OP 130 LA German PB Berliner Wissenschafts-Verlag YR 1996 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763273954 AB Für die Klage eines ausgeschiedenen Ordensmitglieds gegen seinen früheren Orden auf Nachversicherung bei der "Selbshilfe", Zusatzrentenkasse der Deutschen Caritas, ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Über die gesetzliche Regelung der Nachversicherung ausgeschiedener Ordensangehöriger hinaus besteht auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten aufgrund staatlichen Rechts kein weitergehender Anspruch des Ordensangehörigen auf Entschädigung für die im Orden geleisteten Dienste, insbesondere nicht in Form einer weiteren Nachversicherung bei einer Zusatzversicherungskasse. Die gesetzlichen Vorschriften über die Nachversicherung ausgeschiedener Ordensangehöriger verstoßen nicht gegen Verfassungsrecht. Vgl.: DVBl. 111 (1996), 525 NO = [Fach] 985, S. 24 K1 Ordensrecht K1 Säkularisierung : Kanonisches Recht K1 Rechtsschutz K1 Rechtsweg K1 Rechtsprechung