RT Article T1 Die Einkünfte der Ordensleute und Mitglieder der Gesellschaften des apostolischen Lebens, die durch deren eigenen Einsatz oder im Hinblick auf das Institut erworben werden (vgl. can. 668 § 3 und can. 741 § 2) JF Służba i praca SP 131 OP 151 A1 Zubert, Bronislaw W. LA Undetermined YR 1996 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763305112 AB Zuberts Meinung nach sind die rechtlichen Normen, die das Problem der Vermögens- und Erwerbsgemeinschaft regeln, präzise ausgedrückt und scheinen im Licht der ganzen legislativen Tradition der Kirche und theologischen Auffassung der Ordensarmut richtig (gerecht) zu sein. Einer kritische Analyse deren Anwendung unter den heutigen Lebensbedingungen und die Tätigkeit der Institute führt aber zu folgendem Ergebnis: "in hac materia ius non sequitur vitam" SN 8386668474 K1 Ordensleute K1 Arbeit K1 Gestellung