Die Einkünfte der Ordensleute und Mitglieder der Gesellschaften des apostolischen Lebens, die durch deren eigenen Einsatz oder im Hinblick auf das Institut erworben werden (vgl. can. 668 § 3 und can. 741 § 2)

Zuberts Meinung nach sind die rechtlichen Normen, die das Problem der Vermögens- und Erwerbsgemeinschaft regeln, präzise ausgedrückt und scheinen im Licht der ganzen legislativen Tradition der Kirche und theologischen Auffassung der Ordensarmut richtig (gerecht) zu sein. Einer kritische Analyse dere...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Zubert, Bronislaw W. (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1996
In: Służba i praca
Jahr: 1996, Seiten: 131-151
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Arbeit
B Ordensleute
B Gestellung
Beschreibung
Zusammenfassung:Zuberts Meinung nach sind die rechtlichen Normen, die das Problem der Vermögens- und Erwerbsgemeinschaft regeln, präzise ausgedrückt und scheinen im Licht der ganzen legislativen Tradition der Kirche und theologischen Auffassung der Ordensarmut richtig (gerecht) zu sein. Einer kritische Analyse deren Anwendung unter den heutigen Lebensbedingungen und die Tätigkeit der Institute führt aber zu folgendem Ergebnis: "in hac materia ius non sequitur vitam"
ISBN:8386668474
Enthält:Enthalten in: Służba i praca