Die Einkünfte der Ordensleute und Mitglieder der Gesellschaften des apostolischen Lebens, die durch deren eigenen Einsatz oder im Hinblick auf das Institut erworben werden (vgl. can. 668 § 3 und can. 741 § 2)
Zuberts Meinung nach sind die rechtlichen Normen, die das Problem der Vermögens- und Erwerbsgemeinschaft regeln, präzise ausgedrückt und scheinen im Licht der ganzen legislativen Tradition der Kirche und theologischen Auffassung der Ordensarmut richtig (gerecht) zu sein. Einer kritische Analyse dere...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1996
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In: |
Służba i praca
Jahr: 1996, Seiten: 131-151 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Arbeit
B Ordensleute B Gestellung |
Zusammenfassung: | Zuberts Meinung nach sind die rechtlichen Normen, die das Problem der Vermögens- und Erwerbsgemeinschaft regeln, präzise ausgedrückt und scheinen im Licht der ganzen legislativen Tradition der Kirche und theologischen Auffassung der Ordensarmut richtig (gerecht) zu sein. Einer kritische Analyse deren Anwendung unter den heutigen Lebensbedingungen und die Tätigkeit der Institute führt aber zu folgendem Ergebnis: "in hac materia ius non sequitur vitam" |
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ISBN: | 8386668474 |
Enthält: | Enthalten in: Służba i praca
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