RT Article T1 Berichterstattung über Opus Dei/Persönlichkeitsrecht, Urteil vom 20.09.1985 - 21 U 5750/84 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 23 SP 178 OP 183 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 1990 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763306593 AB Leitsatz: Eine Person, die im öffentlichen Leben keine herausragende Stellung einnimmt, muss nicht hinnehmen, dass ihre Mitgliedschaft im Opus Dei und ihre persönlichen Lebensumstände beispielhaft herausgegriffen und gegen ihren Willen im Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Die Klage aufgrund einer Fernsehsendung über das Opus Dei war in 2 Instanzen erfolgreich. Eine Verfassungsbeschwerde der beklagten Rundfunkanstalt wurde durch das BVerfG am 14.04.1989 mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen K1 Opus Dei K1 Rechtsprechung