Berichterstattung über Opus Dei/Persönlichkeitsrecht, Urteil vom 20.09.1985 - 21 U 5750/84

Leitsatz: Eine Person, die im öffentlichen Leben keine herausragende Stellung einnimmt, muss nicht hinnehmen, dass ihre Mitgliedschaft im Opus Dei und ihre persönlichen Lebensumstände beispielhaft herausgegriffen und gegen ihren Willen im Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Die...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Bayern, Oberlandesgericht, München (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Gargar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: ˜deœ Gruyter 1990
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 1990, Volumen: 23, Páginas: 178-183
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Opus Dei
B Jurisprudencia
Descripción
Sumario:Leitsatz: Eine Person, die im öffentlichen Leben keine herausragende Stellung einnimmt, muss nicht hinnehmen, dass ihre Mitgliedschaft im Opus Dei und ihre persönlichen Lebensumstände beispielhaft herausgegriffen und gegen ihren Willen im Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Die Klage aufgrund einer Fernsehsendung über das Opus Dei war in 2 Instanzen erfolgreich. Eine Verfassungsbeschwerde der beklagten Rundfunkanstalt wurde durch das BVerfG am 14.04.1989 mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946