RT Article T1 Befreiung von Gerichtsgebühren, Beschluss vom 23.09.1985 - BReg 3 Z 36/84 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 23 SP 189 OP 196 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 1990 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763306615 AB Leitsatz: In Bayern sind Kirchen und kirchliche Institutionen nicht von Gerichtsgebühren befreit. Der Wert eines Kirchengrundstückes ist bei Eigentumsübertragung anlässlich einer aus kirchenrechtlichen Gründen durchgeführten Doktrin zu schätzen. Mit Rücksicht auf die weitgehende Verkehrsunfähigkeit ist ein Wert von 20% des errechneten Grundstücks- und Gebäudewerts angemessen. Es ging um Neugründung einer Pfarrei und um damit verbundene Immobilien-Überschreibungen K1 Vermögensrecht K1 Gerichtskosten K1 Vermögen K1 Erwerb K1 Veräußerung K1 Rechtsprechung