RT Article T1 Kündigung wegen bürgerlicher Eheschließung unter Verstoß gegen kirchliches Recht, Urteil vom 03.09.1986 - 4 Ca 194/86 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 24 SP 209 OP 218 A1 ArbG Münster LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 1990 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763306852 AB Leitsatz: Die kanonisch-rechtliche Beurteilung der Eheschließung mit einem zivilrechtlich Geschiedenen, dessen Ehe nach Kirchenrecht nicht annulliert ist, steht in Widerspruch zu grundlegenden, am staatlichen Recht orientierten Gerechtigkeitsvorstellungen und darf deshalb im Kündigungsrechtstreit vor dem ArbG keine Berücksichtigung finden. - Diese Auffassung sieht das Gericht begründet in Verletzungen des Art. 1 Abs. 1 und des Art. 3 Abs. 1 GG (Wüllkürverbot). Das LAG Hamm hat am 27. 01.1987 die Klage abgewiesen, die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wurde vom BAG am 30.10.1987 als unzulässig verworfen K1 Arbeitsrecht K1 Kirchliches Dienstrecht K1 Kündigung K1 Rechtsprechung