RT Article T1 Fehlen des Kirchensiegels/Unwirksamkeit von Willenserklärungen, Urteil vom 16.10.1985 - 2 Ca 1063/85 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 23 SP 221 OP 225 A1 ArbG Siegburg LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 1990 UL https://www.ixtheo.de/Record/176330731X AB Leitsatz: Eine schriftliche Willenserklärung einer Kirchengemeinde im Erzbistum Köln ist unwirksam, wenn ihr das Siegel der Kirchengemeinde fehlt. Unter Umständen kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treue und Glauben verstoßen. - Die Kündigung einer Krankenpflegehelferin durch den Kirchenvorstand erfolgt ohne Gemeindesiegel. Zur Urteilsfindung zieht das ArbG auch das Dekret Nr. 309 der Kölner Diözesansynode 1954 heran, das dieses Siegel zur Rechtsverbindlichkeit der Willenerklärungen des Kirchenvorstands fordert K1 Kirchlicher Dienst K1 Kirchliches Dienstrecht K1 Arbeitsrecht K1 Kündigung K1 Sigelwesen K1 Rechtsprechung