RT Article T1 Kirchensteuer - Erstattungen: Sonderausgaben, Urteil vom 26.6.1996 - XR 73/94 JF Kirche & Recht SP 62 OP 62 LA German PB Berliner Wissenschafts-Verlag YR 1997 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763309975 AB Wird dem Steuerpflichtigen (nach)gazahlte Kirchensteuer teilweise erstattet, weil er der Kirche nicht angehört hat, kann er bei der Veranlagung für das Jahr der (Nach-)Zahlung nur die Differenz zwischen (nach)gezahlter und erstatteter Kirchensteuer als Sonderausgaben abziehen. Das gilt auch dann, wenn erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraums der (Nach)Zahlung geklärt wird, dass der Steuerpflichtige die Kirchensteuer mangels Kirchenmitgliedschaft nicht geschuldet hat. Vgl.: DB (1996), 2471 NO = [Fach] 985, S. 36 K1 Kirchensteuerrecht K1 Rechtsprechung