Kirchensteuer - Erstattungen: Sonderausgaben, Urteil vom 26.6.1996 - XR 73/94

Wird dem Steuerpflichtigen (nach)gazahlte Kirchensteuer teilweise erstattet, weil er der Kirche nicht angehört hat, kann er bei der Veranlagung für das Jahr der (Nach-)Zahlung nur die Differenz zwischen (nach)gezahlter und erstatteter Kirchensteuer als Sonderausgaben abziehen. Das gilt auch dann, we...

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企業作者: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
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語言:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Berliner Wissenschafts-Verlag 1997
In: Kirche & Recht
Year: 1997, Pages: 62
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Kirchensteuerrecht
B 司法判決
實物特徵
總結:Wird dem Steuerpflichtigen (nach)gazahlte Kirchensteuer teilweise erstattet, weil er der Kirche nicht angehört hat, kann er bei der Veranlagung für das Jahr der (Nach-)Zahlung nur die Differenz zwischen (nach)gezahlter und erstatteter Kirchensteuer als Sonderausgaben abziehen. Das gilt auch dann, wenn erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraums der (Nach)Zahlung geklärt wird, dass der Steuerpflichtige die Kirchensteuer mangels Kirchenmitgliedschaft nicht geschuldet hat. Vgl.: DB (1996), 2471
Item Description:= [Fach] 985, S. 36
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht