RT Article T1 incapacitas assumendi obligationes; defectus discretionis iudicii, Rota Romana, 18.03.1987 JF Ius ecclesiae VO 1 SP 216 OP 229 A1 De Lanversin, Bernard LA Latin PB Serra YR 1989 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763310477 AB Für beide Partner werden die genannten Klagegründe geprüft und negativ entschieden. Der Rechtsteil bietet eine kurze Darstellung der theoretischen Überlegungen zu den Klagegründen. Der Mann war Mitglied einer Kongregation mit ewigen Gelübden, die gelöst wurden. Die Ordensoberen bescheinigen ihm eine gewisse Unreife, die jedoch die Leistung eines gültigen Ehekonsenses nicht ausgeschlossen hat. Der behauptete defectus discretionis iudicii bei der Frau ist aus Zeugen- und Sachverständigenaussagen ebenfalls nicht beweisbar K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §3 K1 Ehe K1 Psyche K1 Eheunfähigkeit K1 defectus discretionis iudicii K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Eheführungsunfähigkeit K1 Rechtsprechung