Diplomstudiengang katholische Theologie an bikonfessionellem Fachbereich einer staatlichen Universität, Urteil vom 31.07.1987 - 6 UE 1344/85

Die auf Antrag der Universität, aber gegen ausdrücklichen kirchlichen Widerstand ministeriell verfügte Einrichtung eines Diplomstudienganges katholische Theologie an einem bikonfessionellen Fachbereich Religionswissenschaften verstößt gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsre...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hessen, Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1992
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1992, Band: 25, Seiten: 262-288
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Theologiestudium
B Rechtsprechung
B Katholische Theologie
Beschreibung
Zusammenfassung:Die auf Antrag der Universität, aber gegen ausdrücklichen kirchlichen Widerstand ministeriell verfügte Einrichtung eines Diplomstudienganges katholische Theologie an einem bikonfessionellen Fachbereich Religionswissenschaften verstößt gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946