RT Article T1 error in qualitate personae; dolus; intentio contra bonum sacramenti, Rota Romana 24.07.1991 JF Il diritto ecclesiastico VO 102 IS 2 SP 490 OP 503 A1 Faltin, Daniel 1927-2008 LA Undetermined PB Serra YR 1991 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763315746 AB In zweiter Instanz fällt die RR nach einem äußerst wirren Prozessverlauf (der Wortlaut des Urteils belustigt: "Nam nescitur qua auctoritate ille Defensor Vinculi potuit "Decretum" edicere ac deinde arroganter veluti ex cathedra iubere ... Oh, docta ignorantia!!!" 6) ein negatives Urteil. Neben den beiden anderen Klagegründen wird besonders auf den Eigenschaftsirrtum eingegangen. Als qualitas intendierte der Kläger die lebendige Religiösität seiner Braut. Aus der rechtlichen Begründung: Der error in qualitate personae directe e principaliter intendata begründet unter naturrechtlichem Aspekt nicht nur einen Mangel, sondern einen Defekt des Konsenses. Zwar haben Konzil und Codex den personalen Aspekt der Ehe schwerer gewichtet, doch kommt man nicht umhin, die objektive und subjektive Relevanz anzuerkennen, welche unter rechtlichem Gesichtspunkt der Irrtum über eine moralische, soziokulturelle oder religiöse Eigenschaft hat, die beim Partner angestrebt wird. Als eine solche Eigenschaft kann sicherlich die lebendige Religiosität des anderen Partners gezählt werden K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1097, §2 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1098 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1101 K1 Ehe K1 Eigenschaftsirrtum K1 Irrtum K1 Error K1 Rechtsprechung