Beschluss vom 21.04.1999 - BVerwG 1B 14.94

Für die Frage, ob ein zur Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter geeigneter Fall im Sinne von § 96 Abs. 2 VwGO vorliegt, kann auf die Kriterien zurückgegriffen werden, die für die Beweisaufnahme nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO gelten. Es verletzt grundsätzlich nicht die Kunstfreiheit (Art. 5 A...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Mohr Siebeck 1995
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Jahr: 1995, Band: 40, Seiten: 375
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Feiertag
Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Frage, ob ein zur Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter geeigneter Fall im Sinne von § 96 Abs. 2 VwGO vorliegt, kann auf die Kriterien zurückgegriffen werden, die für die Beweisaufnahme nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO gelten. Es verletzt grundsätzlich nicht die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und die Verpflichtung zum Ausgleich etwaiger widerstreitender Interessen, wenn der Gesetzgeber bei der Regelung des Sonn- und Feiertagsschutzes (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV) die Durchführung der Unterhaltung dienender öffentlicher Veranstaltungen an "stillen Feiertagen" beschränkt
ISSN:0044-2690
Enthält:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht