Urteil vom 18.01.1995 - IR 89/94

Nach § 1 Abs. 1 KMG wird die Mitgliedschaft zu einer Gliedkirche vor allem durch die Taufe als evangelischer Christ und durch den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Gliedkirche begründet. Die Erklärung nach § 9 Abs. 3 KMG ist als eine solche über die Bekenntniszugehörigkeit zu...

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出版: Mohr Siebeck 1995
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1995, 卷: 40, Pages: 354-358
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church membership
实物特征
总结:Nach § 1 Abs. 1 KMG wird die Mitgliedschaft zu einer Gliedkirche vor allem durch die Taufe als evangelischer Christ und durch den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Gliedkirche begründet. Die Erklärung nach § 9 Abs. 3 KMG ist als eine solche über die Bekenntniszugehörigkeit zu verstehen. Sie setzt nicht den Willen des Erklärenden zum Erwerb der Mitgliedschaft voraus
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht