Zuständigkeit für die Kindertaufe und Taufaufschub

Aufforderung zur Beachtung der einschlägigen Normen. Interessant ist der Hinweis, dass auch wenn beide Eltern aus der Kirche ausgetreten sein sollten, eine Taufbitte nicht kategorisch abzulehnen ist, sondern ein solcher Fall von den Instanzen (Dechant) zu prüfen ist

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企業作者: Katholische Kirche, Erzdiözese Köln, Generalvikariat (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Verlag d. Klerusverb. 1992
In: Pfarramtsblatt
Year: 1992, 卷: 65, Pages: 378
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 標準
B 特別法
B 嬰孩洗禮
B Köln
B 洗禮
B Verschiebung
實物特徵
總結:Aufforderung zur Beachtung der einschlägigen Normen. Interessant ist der Hinweis, dass auch wenn beide Eltern aus der Kirche ausgetreten sein sollten, eine Taufbitte nicht kategorisch abzulehnen ist, sondern ein solcher Fall von den Instanzen (Dechant) zu prüfen ist
ISSN:0948-6224
Contains:Enthalten in: Pfarramtsblatt