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Die Übersetzung des Titels lautet: "Stiefeltern als Firmpaten". Es geht hier um die Frage, ob Stiefeltern die Firmpatenschaft eines nicht gesetzlich adoptierten Kindes übernehmen dürfen. Die Autorin erklärt zunächst, dass eine Person, um als Pate zugelassen zu werden, weder Vater noch Mutt...

Πλήρης περιγραφή

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Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Κύριος συγγραφέας: Cusack, Barbara A. (Συγγραφέας)
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Άρθρο
Γλώσσα:Μη καθορισμένη γλώσσα
Έλεγχος διαθεσιμότητας: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Έκδοση: Soc. 1996
Στο/Στη: Roman replies and CLSA advisory opinions
Έτος: 1996, Σελίδες: 91-92
Σημειογραφίες IxTheo:SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 892
B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 893
B Νονός
B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 874
B Άγιο Χρίσμα
Περιγραφή
Σύνοψη:Die Übersetzung des Titels lautet: "Stiefeltern als Firmpaten". Es geht hier um die Frage, ob Stiefeltern die Firmpatenschaft eines nicht gesetzlich adoptierten Kindes übernehmen dürfen. Die Autorin erklärt zunächst, dass eine Person, um als Pate zugelassen zu werden, weder Vater noch Mutter des Firmlings sein darf. Da die gesetzliche Adoption eine Eltern-Kind-Beziehung gründet, die mit der leiblicher Eltern zu ihren Kindern gleichzusetzen ist, sind auch Adoptiveltern von der Patenschaft ausgeschlossn. Wenn ein Stiefelternteil jedoch nicht gesetzlich mit dem Firmling durch Adoption verbunden ist, kann eine Patenschaft übernommen werden. Dies wird sogar als wünschenswert angesehen, da es die Beziehung des Kindes zum Stiefelternteil festigt. Einer späteren Adoption steht eine Patenschaft nicht im Wege
Περιλαμβάνει:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions