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Die Übersetzung des Titels lautet: "Stiefeltern als Firmpaten". Es geht hier um die Frage, ob Stiefeltern die Firmpatenschaft eines nicht gesetzlich adoptierten Kindes übernehmen dürfen. Die Autorin erklärt zunächst, dass eine Person, um als Pate zugelassen zu werden, weder Vater noch Mutt...

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Dettagli Bibliografici
Autore principale: Cusack, Barbara A. (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Lingua non determinata
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Pubblicazione: Soc. 1996
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Anno: 1996, Pagine: 91-92
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Padrino
B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 874
B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 893
B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 892
B Cresima
Descrizione
Riepilogo:Die Übersetzung des Titels lautet: "Stiefeltern als Firmpaten". Es geht hier um die Frage, ob Stiefeltern die Firmpatenschaft eines nicht gesetzlich adoptierten Kindes übernehmen dürfen. Die Autorin erklärt zunächst, dass eine Person, um als Pate zugelassen zu werden, weder Vater noch Mutter des Firmlings sein darf. Da die gesetzliche Adoption eine Eltern-Kind-Beziehung gründet, die mit der leiblicher Eltern zu ihren Kindern gleichzusetzen ist, sind auch Adoptiveltern von der Patenschaft ausgeschlossn. Wenn ein Stiefelternteil jedoch nicht gesetzlich mit dem Firmling durch Adoption verbunden ist, kann eine Patenschaft übernommen werden. Dies wird sogar als wünschenswert angesehen, da es die Beziehung des Kindes zum Stiefelternteil festigt. Einer späteren Adoption steht eine Patenschaft nicht im Wege
Comprende:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions