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Die Übersetzung des Titels lautet: "Stiefeltern als Firmpaten". Es geht hier um die Frage, ob Stiefeltern die Firmpatenschaft eines nicht gesetzlich adoptierten Kindes übernehmen dürfen. Die Autorin erklärt zunächst, dass eine Person, um als Pate zugelassen zu werden, weder Vater noch Mutt...
Autore principale: | |
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Lingua non determinata |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
Soc.
1996
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Anno: 1996, Pagine: 91-92 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Padrino
B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 874 B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 893 B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 892 B Cresima |
Riepilogo: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Stiefeltern als Firmpaten". Es geht hier um die Frage, ob Stiefeltern die Firmpatenschaft eines nicht gesetzlich adoptierten Kindes übernehmen dürfen. Die Autorin erklärt zunächst, dass eine Person, um als Pate zugelassen zu werden, weder Vater noch Mutter des Firmlings sein darf. Da die gesetzliche Adoption eine Eltern-Kind-Beziehung gründet, die mit der leiblicher Eltern zu ihren Kindern gleichzusetzen ist, sind auch Adoptiveltern von der Patenschaft ausgeschlossn. Wenn ein Stiefelternteil jedoch nicht gesetzlich mit dem Firmling durch Adoption verbunden ist, kann eine Patenschaft übernommen werden. Dies wird sogar als wünschenswert angesehen, da es die Beziehung des Kindes zum Stiefelternteil festigt. Einer späteren Adoption steht eine Patenschaft nicht im Wege |
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Comprende: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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