"Die Religionen müsen alle tollerieret werden": Religion als Gesetzesbegriff
Der Autor untersucht den Begriff "Religion" als Gesetzesbegriff, ausgehend von einem Zitat Friedrichs des Großen. Er geht im vorliegenden Artikel der Frage nach dem Umfang der Verwendung des Tatbestandsmerkmals "Religion" im geltenden Recht unterhalb des Verfassungsrechts nach un...
1. VerfasserIn: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Beck
2001
|
In: |
Staat, Kirche, Verwaltung
Jahr: 2001, Seiten: 445-447 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Philosophy of law
B Legal language |
Zusammenfassung: | Der Autor untersucht den Begriff "Religion" als Gesetzesbegriff, ausgehend von einem Zitat Friedrichs des Großen. Er geht im vorliegenden Artikel der Frage nach dem Umfang der Verwendung des Tatbestandsmerkmals "Religion" im geltenden Recht unterhalb des Verfassungsrechts nach und hat eine umfangreiche Übersicht über die Verwendung der Begriffe "Religion, religiös" im geltenden Recht gestellt |
---|---|
ISBN: | 3406477550 |
Enthält: | Enthalten in: Staat, Kirche, Verwaltung
|