"Die Religionen müsen alle tollerieret werden": Religion als Gesetzesbegriff

Der Autor untersucht den Begriff "Religion" als Gesetzesbegriff, ausgehend von einem Zitat Friedrichs des Großen. Er geht im vorliegenden Artikel der Frage nach dem Umfang der Verwendung des Tatbestandsmerkmals "Religion" im geltenden Recht unterhalb des Verfassungsrechts nach un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Strätz, Hans-Wolfgang 1939- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
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Veröffentlicht: Beck 2001
In: Staat, Kirche, Verwaltung
Jahr: 2001, Seiten: 445-447
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Philosophy of law
B Legal language
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Autor untersucht den Begriff "Religion" als Gesetzesbegriff, ausgehend von einem Zitat Friedrichs des Großen. Er geht im vorliegenden Artikel der Frage nach dem Umfang der Verwendung des Tatbestandsmerkmals "Religion" im geltenden Recht unterhalb des Verfassungsrechts nach und hat eine umfangreiche Übersicht über die Verwendung der Begriffe "Religion, religiös" im geltenden Recht gestellt
ISBN:3406477550
Enthält:Enthalten in: Staat, Kirche, Verwaltung