A penitent gives confessor permission to reveal sins
Die Übersetzung des Titels lautet: "Ein Pönitent gibt dem Beichtvater die Erlaubnis, das Beichtgeheimnis zu verletzen". Es geht hier um die Frage, ob ein Beichtvater mit Erlaubnis des Pönitenten dessen Beichtgeheimnis verletzen darf. Der Autor nimmt Stellung zu der Frage und betont die im...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Soc.
1997
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Jahr: 1997, Seiten: 70-72 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Beichtvater
B Prozessrecht B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 983 B Bußsakrament B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1550 B Beichtgeheimnis |
Zusammenfassung: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Ein Pönitent gibt dem Beichtvater die Erlaubnis, das Beichtgeheimnis zu verletzen". Es geht hier um die Frage, ob ein Beichtvater mit Erlaubnis des Pönitenten dessen Beichtgeheimnis verletzen darf. Der Autor nimmt Stellung zu der Frage und betont die im Codex festgehaltene Verschwiegenheit des Beichtvaters in Bezug auf das Geheimnis der Beichte |
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Enthält: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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