A penitent gives confessor permission to reveal sins

Die Übersetzung des Titels lautet: "Ein Pönitent gibt dem Beichtvater die Erlaubnis, das Beichtgeheimnis zu verletzen". Es geht hier um die Frage, ob ein Beichtvater mit Erlaubnis des Pönitenten dessen Beichtgeheimnis verletzen darf. Der Autor nimmt Stellung zu der Frage und betont die im...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Woestman, William H. 1929- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Soc. 1997
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Jahr: 1997, Seiten: 70-72
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Beichtvater
B Prozessrecht
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 983
B Bußsakrament
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1550
B Beichtgeheimnis
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Übersetzung des Titels lautet: "Ein Pönitent gibt dem Beichtvater die Erlaubnis, das Beichtgeheimnis zu verletzen". Es geht hier um die Frage, ob ein Beichtvater mit Erlaubnis des Pönitenten dessen Beichtgeheimnis verletzen darf. Der Autor nimmt Stellung zu der Frage und betont die im Codex festgehaltene Verschwiegenheit des Beichtvaters in Bezug auf das Geheimnis der Beichte
Enthält:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions