Betreuerin einer katholischen Jugendgruppe im Zeltlager, Unfallversicherungsschutz, Urteil vom 21.01.1997 - L 5 U 33/95

Verrichtungen eines Vereinsmitgliedes, das im Rahmen der Vereinspflichten tätig wird (hier: Mitglied des örtlichen Leitungsteams der katholischen Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg als Betreuerin einer Jugendgruppe im Zeltlager), stehen außerhalb des Bereichs der gesetzlichen Unfallversicherung. E...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Landessozialgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2001, Band: 35, Seiten: 23-29
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchlicher Verein
B Mitgliedschaft
B Jugendarbeit
B Versicherung
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Verrichtungen eines Vereinsmitgliedes, das im Rahmen der Vereinspflichten tätig wird (hier: Mitglied des örtlichen Leitungsteams der katholischen Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg als Betreuerin einer Jugendgruppe im Zeltlager), stehen außerhalb des Bereichs der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich auch nicht um die Wahrnehmung eines kirchlichen Ehrenamtes
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946