Betreuerin einer katholischen Jugendgruppe im Zeltlager, Unfallversicherungsschutz, Urteil vom 21.01.1997 - L 5 U 33/95
Verrichtungen eines Vereinsmitgliedes, das im Rahmen der Vereinspflichten tätig wird (hier: Mitglied des örtlichen Leitungsteams der katholischen Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg als Betreuerin einer Jugendgruppe im Zeltlager), stehen außerhalb des Bereichs der gesetzlichen Unfallversicherung. E...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
2001
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2001, Band: 35, Seiten: 23-29 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchlicher Verein
B Mitgliedschaft B Jugendarbeit B Versicherung B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Verrichtungen eines Vereinsmitgliedes, das im Rahmen der Vereinspflichten tätig wird (hier: Mitglied des örtlichen Leitungsteams der katholischen Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg als Betreuerin einer Jugendgruppe im Zeltlager), stehen außerhalb des Bereichs der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich auch nicht um die Wahrnehmung eines kirchlichen Ehrenamtes |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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