Renewal of dispensations from Academic Requirements
Die Übersetzung des Titels lautet: "Erneuerung der Dispens von akademischen Voraussetzungen". Die Apostolische Signatur lehnte die Bitte eines Bischofs, einige seiner Priester von der Qualifikation gemäß can. 1420.4, 1421.3 und 1435 erneut zu befreien, damit diese ihre Aufgaben auch weiter...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Soc.
1990
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Jahr: 1990, Seiten: 23-27 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Rechtsanwalt
B Diözesanrichter B Offizial B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1435 B Voraussetzung B Gerichtspersonal B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1420, §4 B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1421, §3 |
Zusammenfassung: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Erneuerung der Dispens von akademischen Voraussetzungen". Die Apostolische Signatur lehnte die Bitte eines Bischofs, einige seiner Priester von der Qualifikation gemäß can. 1420.4, 1421.3 und 1435 erneut zu befreien, damit diese ihre Aufgaben auch weiterhin ohne akademischen Grad erfüllen können, bis auf die Fälle, in denen die Erneuerung erst 1991 stattfinden müsste und somit verschoben sind, vorerst ab. Im Allgemeinen aber sollen die Advokaten angemessen ausgebildet sein. Der Bischof begründete daraufhin seine Bitte auf Dispens damit, dass seine Diözese sehr klein und arm und eine Ausbildung zum Kirchenrechtler sehr teuer sei, erhielt darauf allerdings keine Antwort mehr |
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Enthält: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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