Betriebsaufgabe bei Vererbung eines landwirtschaftlichen Betriebes an eine Kirchengemeinde, Urteil vom 19.02.1998 - IV R 38/97

Setzt ein Steuerpflichtiger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier: katholische Kirchengemeinde) zur Erbin seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so führt das im Zeitpunkt des Todes zu einer Betriebsaufgabe in der Person des Erblassers

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesfinanzhof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2002, Band: 36, Seiten: 73-77
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Steuerrecht
B Kirche
B Rechtsprechung
B Körperschaft des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Zusammenfassung:Setzt ein Steuerpflichtiger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier: katholische Kirchengemeinde) zur Erbin seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so führt das im Zeitpunkt des Todes zu einer Betriebsaufgabe in der Person des Erblassers
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946