Urteil vom 25.01.2006 - Vf. 14-VII-02

Leitsätze: 1. Die Regelungen des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes, nach denen Beratungsstellen, die - wie die der katholischen Kirche - keine Beratungsbescheinigung ausstellen, öffentliche Zuschüsse und Zuweisungen nicht erhalten, verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. 2. Ohne die...

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Publicado no:Kirche & Recht
Autor Corporativo: Bayern, Verfassungsgerichtshof (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado em: Berliner Wissenschafts-Verlag 2006
Em: Kirche & Recht
Ano: 2006, Volume: 12, Páginas: 82
Classificações IxTheo:SA Direito eclesiástico
Outras palavras-chave:B Lei
B Legislação sobre a Igreja nacional
B Jurisprudência
B Orientação na gravidez
B Orientação sobre conflitos de gravidez
B Proteção da vida
Descrição
Resumo:Leitsätze: 1. Die Regelungen des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes, nach denen Beratungsstellen, die - wie die der katholischen Kirche - keine Beratungsbescheinigung ausstellen, öffentliche Zuschüsse und Zuweisungen nicht erhalten, verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. 2. Ohne die Erteilung einer Beratungsbescheinigung steht die verfassungsrechtlich gebotene Wirksamkeit des gesetzgeberischen Gesamtkonzepts zum Schutz ungeborenen Lebens in Frage. Daher beruht die unterschiedliche Behandlung von Beratungsstellen auf zulässigen sachlichen Erwägungen des Gesetzgebers: Nur diejenigen Beratungsstellen, die Beratungsbescheinigungen erteilen und so am staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung mitwirken, werden vom Staat finanziell gefördert; diejenigen Beratungsstellen, die keine Beratungsbescheinigung erteilen und damit am System der Schwangerschaftskonfliktberatung nicht mitwirken, werden dagegen nicht gefördert. Aus dem Gleichheitssatz ergibt sich nicht, dass auch solche Beratungsstellen, die sich dem verfassungsrechtlich geforderten staatlichen System in dem entscheidenden Punkt verschließen, in gleicher Weise mit öffentlichen Mitteln zu fördern.
ISSN:0947-8094
Obras secundárias:Enthalten in: Kirche & Recht