Urteil vom 25.01.2006 - Vf. 14-VII-02

Leitsätze: 1. Die Regelungen des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes, nach denen Beratungsstellen, die - wie die der katholischen Kirche - keine Beratungsbescheinigung ausstellen, öffentliche Zuschüsse und Zuweisungen nicht erhalten, verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. 2. Ohne die...

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Опубликовано в: :Kirche & Recht
Соавтор: Bayern, Verfassungsgerichtshof (Автор)
Формат: Print Статья
Язык:Немецкий
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Опубликовано: Berliner Wissenschafts-Verlag 2006
В: Kirche & Recht
Год: 2006, Том: 12, Страницы: 82
Индексация IxTheo:SA Церковное право
Другие ключевые слова:B Судопроизводство (мотив)
B Охрана жизни
B Закон (мотив)
B Консультация по конфликтам из-за беременности
B Церковно-государственное право
B Консультация по беременности
Описание
Итог:Leitsätze: 1. Die Regelungen des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes, nach denen Beratungsstellen, die - wie die der katholischen Kirche - keine Beratungsbescheinigung ausstellen, öffentliche Zuschüsse und Zuweisungen nicht erhalten, verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. 2. Ohne die Erteilung einer Beratungsbescheinigung steht die verfassungsrechtlich gebotene Wirksamkeit des gesetzgeberischen Gesamtkonzepts zum Schutz ungeborenen Lebens in Frage. Daher beruht die unterschiedliche Behandlung von Beratungsstellen auf zulässigen sachlichen Erwägungen des Gesetzgebers: Nur diejenigen Beratungsstellen, die Beratungsbescheinigungen erteilen und so am staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung mitwirken, werden vom Staat finanziell gefördert; diejenigen Beratungsstellen, die keine Beratungsbescheinigung erteilen und damit am System der Schwangerschaftskonfliktberatung nicht mitwirken, werden dagegen nicht gefördert. Aus dem Gleichheitssatz ergibt sich nicht, dass auch solche Beratungsstellen, die sich dem verfassungsrechtlich geforderten staatlichen System in dem entscheidenden Punkt verschließen, in gleicher Weise mit öffentlichen Mitteln zu fördern.
ISSN:0947-8094
Второстепенные работы:Enthalten in: Kirche & Recht