RT Article T1 Anwendbarkeit der TA-Lärm auf Stundenschlag einer Kirchturmuhr - Urteil vom 16.05.1991 - 8 R 7/91 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 29 SP 134 OP 145 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 1996 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763451623 AB Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher Bonus" von 5 dB (A) gegenüber den Richtwerten der TA-Lärm anzusetzen ist. Für den Viertelstundenschlag ist eine solche Abweichung nicht geboten. K1 Glockenläuten K1 Rechtsprechung K1 Saarland