RT Article T1 Förderung von katholischen Schwangerenberatungsstellen, Urteil vom 02.10.2003 - 21 A 1144/02 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 44 SP 231 OP 243 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 2008 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763452689 AB Leitsätze: 1. § 4 Abs. 2 SchKG begründet für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz unmittelbar einen gesetzlichen Anspruch auf öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten. 2. Dieser Förderanspruch steht auch einer katholischen Beratungsstelle zu, in der allein eine allgemeine Schwangerschaftsberatung im Sinne von § 2 SchKG und nicht zugleich auch eine Konfliktberatung im Sinne von §§ 5 und 6 SchKG angeboten wird, wenn diese Beratungsstelle zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortsnaher pluraler Beratungsstellen nach § 3 SchKG erforderlich ist. K1 Schwangerschaftsberatung K1 Gesetz K1 Schwangerschaftskonfliktberatung K1 Kirchliche Einrichtung K1 Finanzlage K1 Rechtsprechung