Förderung von katholischen Schwangerenberatungsstellen, Urteil vom 02.10.2003 - 21 A 1144/02
Leitsätze: 1. § 4 Abs. 2 SchKG begründet für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz unmittelbar einen gesetzlichen Anspruch auf öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten. 2. Dieser Förderanspruch steht auch einer katholischen Beratungsstelle zu, in der allein eine allgemei...
发表在: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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格式: | Print 文件 |
语言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
de Gruyter
2008
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
财务状况
B 司法判决 B Schwangerschaftsberatung B Schwangerschaftskonfliktberatung B 法律 B 教会机构 |
总结: | Leitsätze: 1. § 4 Abs. 2 SchKG begründet für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz unmittelbar einen gesetzlichen Anspruch auf öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten. 2. Dieser Förderanspruch steht auch einer katholischen Beratungsstelle zu, in der allein eine allgemeine Schwangerschaftsberatung im Sinne von § 2 SchKG und nicht zugleich auch eine Konfliktberatung im Sinne von §§ 5 und 6 SchKG angeboten wird, wenn diese Beratungsstelle zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortsnaher pluraler Beratungsstellen nach § 3 SchKG erforderlich ist. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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